Cyber-Sicherheit als Managementaufgabe: Wann haften Geschäftsleiter für „Hackerangriffe“?
In der modernen Unternehmensführung ist die Frage nicht mehr, ob ein Unternehmen von Cyberkriminellen angegriffen wird, sondern lediglich wann dies passiert. Auch die Anzahl der Fälle, in denen Cyberangriffe erfolgreich sind, steigt. Für Geschäftsführer (GmbH) und Vorstände sowie Aufsichtsräte (AG) rückt damit ein Thema in den Fokus, das weit über die reine IT-Abteilung hinausreicht: die persönliche Haftung für Defizite in der Cybersicherheit.