Insolvenzverschleppung in Österreich: Wann Geschäftsführer haften und welche strafrechtlichen Risiken drohen

Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann für Geschäftsführer nachteilige Folgen haben. Wird die Pflicht zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht rechtzeitig erkannt oder der Insolvenzantrag verspätet gestellt, können diese von Gläubigern persönlich haftbar gemacht werden. Zudem kommen strafrechtliche Tatbestände wie betrügerische Krida (§ 156 StGB, Strafgesetzbuch) oder die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 157 StGB) in Betracht. Entscheidend ist daher, wirtschaftliche Krisensituationen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig erforderliche rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

1. Insolvenztatbestände: Wann liegt Insolvenz vor?

Eine Insolvenzantragspflicht entsteht nicht bereits bei jeder wirtschaftlichen Schwierigkeit eines Unternehmens. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein gesetzlicher Insolvenztatbestand nach der Insolvenzordnung vorliegt. Die Insolvenzordnung kennt zwei Insolvenztatbestände: die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

  • Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen mangels bereiter Zahlungsmittel nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Entscheidend ist dabei nicht eine kurzfristige Liquiditätslücke, sondern, dass die erforderlichen Zahlungsmittel voraussichtlich auch nicht alsbald beschafft werden können. Eine bloße Zahlungsstockung, die innerhalb kurzer Zeit beseitigt werden kann, begründet damit noch keine Insolvenz.
  • Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zusätzlich keine positive Fortbestehensprognose besteht. Bei wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen ist daher nicht nur die aktuelle Bilanzsituation, sondern auch die zukünftige Entwicklung entscheidend.

Die Beurteilung, ob bereits Insolvenzreife eingetreten ist, ist in der Praxis häufig komplex. Geschäftsführer sind daher angehalten, die wirtschaftlichen Kennzahlen laufend zu überprüfen und dürfen sich nicht ausschließlich auf positive Erwartungen oder zukünftige Finanzierungen verlassen.

2. Insolvenzantragspflicht: Wer muss wann handeln?

Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, trifft die vertretungsbefugten Organe eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht gemäß § 69 IO (Insolvenzordnung). Bei einer GmbH sind dies die Geschäftsführer; bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand. Die Verantwortung kann auch nicht dadurch beseitigt werden, dass einzelne Aufgaben intern verteilt werden. Vielmehr bleibt die organschaftliche Verantwortung für alle vertretungsbefugten Organe bestehen.

Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhafte Verzögerung zu stellen. Das Gesetz sieht zwar grundsätzlich eine maximale Frist von 60 Tagen vor, diese darf jedoch nicht als allgemeine „Schonfrist“ verstanden werden. Die Frist soll nur ermöglichen, erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Besteht keine realistische Aussicht auf eine nachhaltige Sanierung, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden.

Praxisbeispiel – der vermeintlich sichere Investor: Eine GmbH gerät aufgrund des Verlusts eines Großkunden in finanzielle Schwierigkeiten. Der Geschäftsführer wartet mit dem Insolvenzantrag, weil ein Investor eine kurzfristige Finanzierung in Aussicht gestellt hat. Die Finanzierung kommt jedoch nicht zustande. Währenddessen entstehen weitere Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Dienstleistern. Insbesondere wenn diese in einem späteren Insolvenzverfahren absehbar hohe Ausfälle erleiden, könnten Schadenersatzansprüche direkt gegen den Geschäftsführer im Raum stehen und wäre die Frage zu klären, ob die Sanierung tatsächlich realistisch war oder ob der Geschäftsführer den Insolvenzantrag bereits früher hätte stellen müssen.

3. Zivilrechtliche Geschäftsführerhaftung: Wann haftet der Geschäftsführer persönlich?

Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann zur persönlichen Haftung des vertretungsbefugten Organs führen. Insbesondere können Ersatzansprüche entstehen, wenn nach Eintritt der Insolvenzreife weitere Zahlungen geleistet oder neue Verbindlichkeiten eingegangen wurden. Auch Zahlungen an einzelne Gläubiger können problematisch sein, wenn dadurch andere Gläubiger benachteiligt wurden.

Entscheidend ist dabei die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Insolvenztatbestand tatsächlich erfüllt und dies auch für das vertretungsbefugte Organ erkennbar war. Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, aber auch Aufsichtsräte als Kontrollorgan, müssen dokumentieren, welche wirtschaftlichen Informationen vorhanden waren, welche Prüfungen durchgeführt wurden und welche Sanierungsmaßnahmen gesetzt wurden. Eine sorgfältige Dokumentation kann später entscheidend sein, um persönliche Haftungsrisiken abzuwehren.

4. Insolvenzverschleppung und Kridadelikte: Wann droht Strafbarkeit?

Die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags ist in Österreich nicht per se strafbar. Eine Insolvenzverschleppung kann jedoch je nach konkretem Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben.

Von besonderer Bedeutung sind die sogenannten Kridadelikte nach §§ 156 ff StGB. Dazu zählen insbesondere der Tatbestand der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) sowie die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB). Strafrechtliche Konsequenzen können etwa eintreten, wenn Vermögenswerte beiseitegeschafft, Gläubiger bewusst bevorzugt oder kritische wirtschaftliche Informationen verschleiert bzw. geschönt dargestellt werden.

Praxisbeispiel – Vermögensverschiebung vor der Insolvenz: Ein Geschäftsführer überträgt kurz vor der Insolvenz wertvolle Maschinen an eine nahestehende Gesellschaft. Ziel ist es, die Vermögenswerte vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Ein solches Vorgehen kann nicht nur insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche auslösen, sondern auch den Verdacht einer strafrechtlich relevanten Gläubigerschädigung begründen.

5. Wie können Geschäftsführer eine Insolvenzverschleppung vermeiden?

Die beste Strategie zur Vermeidung persönlicher Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken aufgrund einer Insolvenzverschleppung ist eine regelmäßige, und damit ermöglichte, frühzeitige Prüfung der wirtschaftlichen Situation. Geschäftsführer sollten insbesondere bei Liquiditätsproblemen, Verlust wichtiger Kunden oder Finanzierungsschwierigkeiten rechtzeitig eine rechtliche und wirtschaftliche Bewertung vornehmen lassen.

Wesentliche Maßnahmen sind:

  • laufende Liquiditätskontrolle,
  • frühzeitige Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
  • nachvollziehbare Dokumentation von Entscheidungen,
  • Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten,
  • rechtzeitige Einbindung insolvenzrechtlicher und wirtschaftsstrafrechtlicher Beratung.

Gerade die Verbindung von Insolvenzrecht, Zivilrecht und Wirtschaftsstrafrecht zeigt, dass Unternehmenskrisen nicht isoliert betrachtet werden können.

6. Fazit: Frühzeitiges Handeln schützt Geschäftsführer und Unternehmen

Insolvenzverschleppung in Österreich kann für Geschäftsführer weitreichende Folgen haben. Eine verspätete Insolvenzanmeldung kann persönliche Haftungsansprüche, Organhaftung und strafrechtliche Ermittlungen wegen Kridadelikten nach sich ziehen.

Dabei stellen sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Wann wurde Insolvenzreife erkannt?
  • Welche Maßnahmen wurden gesetzt?
  • War eine Sanierung tatsächlich realistisch?

Wer wirtschaftliche Warnsignale frühzeitig erkennt und rechtzeitig rechtliche Beratung einholt, kann Risiken reduzieren und notwendige Entscheidungen auf einer sicheren Grundlage treffen.


Ihre Ansprechpartner bei LEUKOS Rechtsanwälte in Wien

LEUKOS Rechtsanwälte berät Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Unternehmen an der Schnittstelle von Insolvenzrecht, streitigem Zivilverfahren und Wirtschaftsstrafrecht.

Wir unterstützen bei der Prüfung der Insolvenzantragspflicht, der Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen sowie bei strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Kridadelikten.

Wenn Sie mit einer wirtschaftlichen Krise konfrontiert sind oder prüfen möchten, ob persönliche Haftungs- oder Strafbarkeitsrisiken bestehen, kontaktieren Sie LEUKOS. Wir beraten Sie diskret, strategisch und mit dem Ziel, rechtzeitig Klarheit und Handlungssicherheit zu schaffen.

Schiedsklausel im Vertrag: Wann ist sie sinnvoll – und wann nicht?

Eine Schiedsvereinbarung kann im Konfliktfall Kosten sparen, Verfahren beschleunigen und sensible Auseinandersetzungen aus der Öffentlichkeit heraushalten. Mit ihr legen Parteien fest, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Gerade bei Sachverhalten im Zusammenhang mit komplexen und vertraulichen Verträgen kann das sinnvoll sein. Gleichzeitig ist eine Schiedsklausel kein Vertragsbaustein, der unbedarft in jedes Vertragsmuster übernommen werden sollte. Wann ist eine Schiedsklausel also wirklich sinnvoll und wann sollte besser darauf verzichtet werden?

Korruption im Unternehmen: Wann machen Geschenke, Einladungen und Vorteile strafbar?

Korruptionsvorwürfe zählen zu den sensibelsten Themen für Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter. Besonders im öffentlichen Bereich, aber auch im Zusammenhang mit staatsnahen Unternehmen, ist Achtsamkeit geboten. In der Praxis beginnen Korruptionsverfahren oft unscheinbar: ein exklusives Abendessen, wiederholte Einladungen zu Veranstaltungen oder die Übernahme von Reisekosten. Was zunächst wie gewöhnliche Beziehungspflege wirkt, kann unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein. Auch Zahlungen an Vermittler, Berater oder ausländische Geschäftspartner werden von Ermittlungsbehörden zunehmend kritisch geprüft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an interne Compliance-Systeme österreichischer Unternehmen kontinuierlich.

Dr. Paul Krepil

Rechtsanwalt | Partner

Paul Krepil ist Rechtsanwalt und Partner bei LEUKOS Rechtsanwälte. Sein Beratungsschwerpunkt liegt im streitigen Zivilverfahren, Wirtschaftsstrafrecht und (internationalen) Schiedsverfahren. Er verfügt über 10 Jahre Erfahrung als Parteienvertreter und Verteidiger mit besonderer Expertise in Verfahren mit internationalem Bezug. Zudem wurde er mehrmals als Key-Lawyer vom renommierten Anwaltsranking Legal500 empfohlen.

„Paul Krepil was incredibly well prepared and always kept everything together.“ – Legal500 (2024)

 

„Paul Krepil knows the case in depth, quick and useful responses. He typically knows even minor details by heart.“ – Legal500 (2023)

Berufserfahrung

seit 2025
2021 – 2025
2016 – 2021

LEUKOS Rechtsanwälte
Cerha Hempel
Wolf Theiss

Universität Wien (Dr.iur. und Mag.iur.)
Universität Edinburgh, Schottland

  • Vertretung eines globalen Tech-Unternehmens in Massenverfahren wegen behaupteter DSGVO-Verstöße.
  • Erfolgreiche Strafverteidigung eines Unternehmers aus der Immobilienbranche mit Freispruch (Vorwürfe ua schwerer Betrug, betrügerische Krida und Bilanzfälschung).
  • Strategische Beilegung eines Massenverfahrens im Stil einer Sammelklage“, mit über 120 Ansprüchen durch erfolgreiche Gerichtsverfahren und Vergleiche zu günstigen Konditionen für den Mandanten.
  • Vertretung eins Kreditinstituts in Exekutions- und Vollstreckungsverfahren über einen Schiedsspruch in Höhe von über EUR 200 Millionen.
  • Rechtsberatung im Vollstreckungsstadium eines Schiedsspruchs in Millionenhöhe infolge eines Investitionsschiedsverfahrens.

  • Cybercrime und inländische Gerichtsbarkeit (ecolex 2025)
  • Schutzmaßnahmen als Haftungsminimierung für Unternehmen und ihre Organe in Brewi/Royer (Hrsg.), Praxishandbuch Cybercrime (Linde 2025)
  • Obstructing Arbitral Proceedings at Their Beginning: A Bumpy Road (Not) to Take in Austrian Yearbook on International Arbitration 2024 (Manz 2024, Co-Autor)
  • Regelmäßige Vortragstätigkeit an der Akademie für Recht und Steuern  – „Einführung in das Vertragsrecht“ (ARS)
  • Litigation & Dispute Resolution, 2024, 17th Edition, Austria, International Comparative Legal Guide (ICLG, 2024, Co-Autor)
  • The Banking Litigation Law Review – Austrian Chapter, 5th Edition (Law Business Research 2021; Co-Autor)
  • Class & Group Actions 2019: International Comparative Legal Guide, 11th Edition (ICLG 2019; Co-Autor)
  • Foreign Investments in Austria, ABA Section of International Law, Issue 17, August 2018 (Co-Autor)
  • Global Legal Insights – Bribery & Corruption: Austrian Chapter (GLI 2018; Co-Autor)
  • The Class Action Law Review – Austrian Chapter, 2nd Edition (Law Business Research 2017, Co-Autor)

Team

Mag. Claudia Brewi

Partnerin | Rechtsanwältin

Claudia Brewi ist Rechtsanwältin und Partnerin bei LEUKOS Rechtsanwälte. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime, streitige Prozessführung und Compliance. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung als Strafverteidigerin und Privatbeteiligtenvertreterin in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren sowie als Parteienvertreterin in zivilgerichtlichen Streitigkeiten mit wirtschaftsstrafrechtlichem Bezug. Zudem ist sie Gründungs- und Präsidiumsmitglied der Austrian White Collar Crime Association – Vereinigung für Wirtschaftsstrafrecht (AWCCA).

Berufserfahrung

seit 2025
2021 – 2025
2017 – 2021

LEUKOS Rechtsanwälte
Paulitsch Law
Wolf Theiss

Universität Wien (Mag.iur.)
Universität Oslo, Norwegen

  • Beratung und Vertretung eines Steuerberaters in umfangreichen Zivilprozessen über behauptete Millionenschäden wegen vorgeworfener Fehlberatung; mehrere (teils bereits rechtskräftige) Klagsabweisungen konnten erzielt werden.
  • Erfolgreiche Strafverteidigung eines Unternehmers aus der Immobilienbranche mit Freispruch (Vorwürfe ua schwerer Betrug, betrügerische Krida und Bilanzfälschung).
  • Vertretung von Opfern groß angelegter Kryptobetrugsfälle in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
  • Privatbeteiligtenvertretung eines internationalen IT-Unternehmens in Zusammenhang mit Millionenschäden wegen Untreue und Geldwäscherei.
  • Online-Vortrag – Das österreichische Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz): same same but different? (WisteV/AWCCA 2025)
  • Checkliste: Aktuelle Cybercrime-Phänomene und Präventionsmaßnahmen für Unternehmen (ecolex 2025)
  • The International Anti-Corruption Academy’s Annual Conference on Global Trends and Challenges in Preventing and Combating Corruption Vortrag: From Corruption to Laundering in Austria/Europe: Legal and Practical Responses to an Evolving Threat (IACA 2025)
  • Herausgeberin und Autorin Praxishandbuch Cybercrime: Cybercrime – eine Bestandsaufnahme, Online- und Krypto-Betrug, Aktuelle Entwicklungen und Ausblick (Linde 2025)
  • Ecolex Talks – Do’s and Don’ts im Strafrecht (Manz 2025)
  • The International Anti-Corruption Academy’s Annual Conference on Global Trends and Challenges in Preventing and Combating Corruption Vortrag: New trends in AML/CFT from the financial sector perspective (IACA 2024)
  • Tagung Geldwäsche Vortrag: AML- und Betrugs-Compliance (ARS Akademie 2024)
  • Strafbarkeit wegen Geldwäscherei durch Unterlassen? (ecolex, Co-Autorin)
  • Verschärfung des Korruptionsstrafrechts (ecolex, Co-Autorin)
  • Expertenpanel zu Risiken des Darkwebs (SMJ partners, AWCCA und Darkowl 2023)
  • blockchain-REAL Vortrag: Crypto-Crime – Aktuelle Betrugs- und Geldwäschefälle (Linde und GEWINN 2022)
  • Linde Podcast #96 – Crypto Crime (Linde 2022)
  • The Asset Tracing and Recovery Review – Austrian Chapter, 7th and 8th Edition (Law Business Research 2019 und 2020, Co-Autorin)

Team

Ausgelagerte Rechtsabteilung

Ausgelagerte
Rechtsabteilung

Für viele Unternehmen ist eine eigenen Rechtsabteilung nicht wirtschaftlich. Aber auch in etablierten Rechtsabteilungen können plötzliche Mehrbelastungen oder personelle Engpässe in rechtlich heiklen Situationen schnell zum Risiko werden. Wir unterstützen Ihr Unternehmen flexibel, rasch und zuverlässig in allen rechtlichen Angelegenheiten – damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

  • Unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Pflichten (Corporate Housekeeping)
    Laufende rechtliche Betreuung von Unternehmen, 
von der Gründung bis zu Änderungen von Gesellschaftsverträgen oder Gesellschafterwechseln.
  • Krisenmanagement und Krisenkommunikation
    Rechtliche Unterstützung in Krisensituationen sowie strategische Beratung bei interner und externer Kommunikation.
  • Datenschutz (DSGVO)
    Beratung und Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen, Erstellung von Richtlinien und Begleitung bei behördlichen Prüfungen.
  • Claim Management
    Koordination und Betreuung streitiger Angelegenheiten einschließlich strategischer Planung und rechtlicher Unterstützung bei Konflikten und Streitfällen.
  • Vertragserrichtung und Vertragsverhandlungen
    Erstellung maßgeschneiderter Verträge zur optimalen Absicherung von Unternehmensinteressen sowie juristische Begleitung bei Vertragsverhandlungen zur Positionsstärkung und Risikominimierung.
  • Vertragsmanagement
    Strukturierte Verwaltung, Überwachung und Anpassung bestehender Verträge, einschließlich Fristenkontrolle.
  • Immaterialgüterrecht und unlauterer Wettbewerb
    Schutz geistigen Eigentums (Markenanmeldungen etc) und Abwehr unlauterer Geschäftspraktiken durch Wettbewerber.

Internet- und Kryptokriminalität

Die Digitalisierung führt zu einer rapiden Zunahme und Weiterentwicklung von Straftaten im Internet. Cyberangriffe können Unternehmen wie Privatpersonen plötzlich und schwer treffen. Wir helfen Ihnen dabei, komplexe Online-Straftaten rechtlich einzuordnen, Vermögensschäden zu minimieren und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

  • Krypto- und Online-Betrug
    Erstberatung, Aufarbeitung des Sachverhalts und Geltendmachung von Ansprüchen bei Kryptobetrug, Anlage- und Investmentbetrug, Love Scam, Pig Butchering, Fake Shops, Polizistentrick ua.
  • Prävention und Compliance
    Erarbeitung und Umsetzung von Leitfäden, Schulungen und Präventionsmaßnahmen zur Minimierung digitaler Risiken.
  • Angriffe auf Computersysteme
    Beratung und Krisenmanagement bei Hacking, Phishing, Ransomware, betrügerischer Datenverarbeitung, Missbrauch von Zugangsdaten, Datenfälschung und Datenbeschädigung.
  • Hass im Netz
    Rechtliche Unterstützung bei Nötigung, Drohung, Stalking, Cybermobbing, Verhetzung und Beleidigung im digitalen Raum.
  • Identitätsdiebstahl und Online-Manipulation
    Begleitung in Fällen von Bestellbetrug, CEO-Fraud, Geldwäsche, Datenschutzverletzungen und Kreditschädigung.
  • NIS-2-Richtlinie und Datenlecks
    Beratung zu Sicherheitsanforderungen, Pflichten und organisatorischen Maßnahmen für betroffene Unternehmen. Unterstützung bei Datenschutzvorfällen, einschließlich Data-Breach-Meldungen und Behördenkommunikation.

Wirtschaftsstrafrecht

Strafrechtliche Risiken können Unternehmen wie Einzelpersonen unerwartet treffen. Wir  bieten umfassende Unterstützung, um kritische Situationen professionell, diskret und rechtssicher zu bewältigen. Wir verteidigen Ihre Rechte in allen Phasen des Strafverfahrens, begleiten Sie in belastenden Situationen und stellen sicher,
dass Ihre Position effektiv und strategisch vertreten wird.

  • Wirtschaftsdelikte
    Konsequente Vertretung bei wirtschaftsbezogenen Straftaten wie Betrug, betrügerischer Krida, Untreue, Veruntreuung, Bilanzdelikten, Geldwäsche, Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses, Urkundenfälschung ua.
  • Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
    Begleitung und Beratung in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Einvernahme über Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen, Sicherstellungen bis hin zur Verteidigung im Hauptverfahren.
  • Opfervertretung
    Durchsetzung von Opferrechten und Ansprüchen von Privatbeteiligten oder Privatanklägern zur effektiven Wahrung wirtschaftlicher und persönlicher Interessen.
  • Korruptionsstrafrecht
    Beratung und Verteidigung in Fällen von Amtsmissbrauch, Vorteilsannahme, Bestechung sowie korruptionsnahen Straftatbeständen.
  • Compliance
    Entwicklung, Optimierung und Implementierung von Leitfäden, Schulungen und Präventionsmaßnahmen zur Risikominimierung für Mitarbeiter und Unternehmen.
  • Interne Untersuchungen
    Diskrete und unabhängige Aufklärung interner Sachverhalte zur Minimierung strafrechtlicher Risiken, einschließlich Befragungen, Dokumentenanalyse und strukturierter Berichterstattung zur internen oder externen Verwendung.
  • Erhebung von Rechtsmitteln
    Prüfung und Erhebung von Einsprüchen, Beschwerden, Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden gegen Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Prozessführung

Wir vertreten Sie in streitigen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Dabei setzen wir Ansprüche durch, wehren unberechtigte Forderungen ab und begleiten Sie in Mahn-, Exekutions- und Insolvenzverfahren. Auch außergerichtlich unterstützen wir Sie mit strategisch geführter Korrespondenz und effizientem Forderungs- und Vollstreckungsmanagement.

  • Zivilrechtliche Beratung
    Beratung in allen Bereichen des Zivilrechts (Schadenersatz, Gewährleistung, Produkthaftung und Bereicherungsrecht etc).
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
    Rechtliche Unterstützung bei Gesellschafterkonflikten, Geschäftsführer- und Organhaftung sowie Fragen zur Business Judgment Rule.
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten
    Umfassende anwaltliche Vertretung vor staatlichen Gerichten in allen Bereichen des Zivilrechts – Schadenersatz-, Gewährleistungs-, Feststellungs- und Unterlassungsansprüche, inkl strategischer Prozessführung sowie gezielter Prozessvorbereitung.
  • Schiedsgerichtsbarkeit
    Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren unter Anwendung verschiedener Schiedsregeln (VIAC, ICC, UNCITRAL etc) als auch in Fällen von ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit.
  • Außergerichtliche Vertretung und anwaltliche Aufforderungsschreiben
    Erstellung gezielter Aufforderungs- und Mahnschreiben sowie effiziente außergerichtliche Intervention zur Konfliktlösung.
  • (Europäische) Mahnverfahren
    Unterstützung bei der Geltendmachung von Geldforderungen, inkl Einleitung von Zahlungsbefehlen und Vertretung in Einspruchsverfahren.
  • Forderungsbetreibung
    Effizientes Aufspüren, Sichern und Rückverfolgen von Vermögenswerten zur Durchsetzung offener Forderungen.
  • Exekutionen und Vollstreckungsverfahren
    Sicherung und Befriedigung von Ansprüchen sowie Durchsetzung rechtskräftiger Titel durch Beantragung einstweiliger Verfügungen sowie Pfändung, Verwertung und weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
    Vertretung in Anerkennungs- und Exequaturverfahren zur rechtlichen Durchsetzung nationaler und internationaler Schiedssprüche.
  • Insolvenzrechtliche Vertretung
    Unterstützung bei Forderungsanmeldungen, insolvenzrechtlichen Streitigkeiten und Anfechtungsklagen.