Schiedsklausel im Vertrag: Wann ist sie sinnvoll – und wann nicht?
Eine Schiedsvereinbarung kann im Konfliktfall Kosten sparen, Verfahren beschleunigen und sensible Auseinandersetzungen aus der Öffentlichkeit heraushalten. Mit ihr legen Parteien fest, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden. Gerade bei Sachverhalten im Zusammenhang mit komplexen und vertraulichen Verträgen kann das sinnvoll sein. Gleichzeitig ist eine Schiedsklausel kein Vertragsbaustein, der unbedarft in jedes Vertragsmuster übernommen werden sollte. Wann ist eine Schiedsklausel also wirklich sinnvoll und wann sollte besser darauf verzichtet werden?
Korruption im Unternehmen: Wann machen Geschenke, Einladungen und Vorteile strafbar?
Korruptionsvorwürfe zählen zu den sensibelsten Themen für Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter. Besonders im öffentlichen Bereich, aber auch im Zusammenhang mit staatsnahen Unternehmen, ist Achtsamkeit geboten. In der Praxis beginnen Korruptionsverfahren oft unscheinbar: ein exklusives Abendessen, wiederholte Einladungen zu Veranstaltungen oder die Übernahme von Reisekosten. Was zunächst wie gewöhnliche Beziehungspflege wirkt, kann unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein. Auch Zahlungen an Vermittler, Berater oder ausländische Geschäftspartner werden von Ermittlungsbehörden zunehmend kritisch geprüft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an interne Compliance-Systeme österreichischer Unternehmen kontinuierlich.
Cyber-Sicherheit als Managementaufgabe: Wann haften Geschäftsleiter für „Hackerangriffe“?
In der modernen Unternehmensführung ist die Frage nicht mehr, ob ein Unternehmen von Cyberkriminellen angegriffen wird, sondern lediglich wann dies passiert. Auch die Anzahl der Fälle, in denen Cyberangriffe erfolgreich sind, steigt. Für Geschäftsführer (GmbH) und Vorstände sowie Aufsichtsräte (AG) rückt damit ein Thema in den Fokus, das weit über die reine IT-Abteilung hinausreicht: die persönliche Haftung für Defizite in der Cybersicherheit.
Insichgeschäfte bei der GmbH: Wann werden Verträge mit sich selbst zur Haftungsfalle?
In der Theorie klingt es simpel: Ein Geschäftsführer leitet die Geschäfte der GmbH. Dabei hat er stets die Interessen dieser Gesellschaft zu wahren. In der Praxis sind Geschäftsführer aber häufig in unterschiedlichen Gesellschaften eingesetzt. Der Geschäftsführer eines Produktionsunternehmens ist vielleicht auch der private Verpächter der notwendigen Produktionsstätte oder Geschäftsführer eines Vertriebsunternehmens, das die Produkte weiterverkauft.
Geschäftsführerhaftung – Business Judgment Rule
Geschäftsführer sind laufend mit unternehmerischen Entscheidungen konfrontiert. Deren wirtschaftlicher Ausgang ist naturgemäß häufig ungewiss. Investitionen, strategische Neuausrichtungen, aber auch das Tagesgeschäft bergen Chancen und Risiken.
Das österreichische Recht trägt dieser Realität Rechnung, indem es Geschäftsführern nicht jede Fehlentscheidung haftungsrechtlich anlastet. Zentrales Instrument hierfür ist die sogenannte Business Judgment Rule. Sie stellt klar, dass nicht der wirtschaftliche Erfolg einer Entscheidung maßgeblich ist, sondern wie sie zustande gekommen ist.